Der Nationalrat hat eine Anpassung der Umweltverträglichkeitsprüfung bei Konzessionserneuerungen von Wasserkraftwerken beschlossen, wie der Tages-Anzeiger berichtet. Neu sollen die zu leistenden Ersatzmassnahmen für Eingriffe in schutzwürdige Landschaften nicht mehr anhand des Ursprungszustandes definiert werden. Der Nationalrat stimmte einer entsprechenden Gesetzänderung mit 123 zu 63 Stimmen zu. Sie geht auf eine parlamentarische Initiative des SVP-Nationalrats Albert Rösti zurück. Rösti hat sich bereits auf klimawahl.ch zu dieser Problematik, die den Zielen der Energiestrategie zuwider läuft, geäussert. Entscheidend für die Beurteilung wird in Zukunft der Istzustand zum Zeitpunkt der Konzessionserneuerung sein. Die alte Praxis hat gemäss Befürwortern der Gesetzesänderung immer wieder zu Rechtsunsicherheit und damit zu mangelnder Investitionsbereitschaft in die Wasserkraft geführt.