Der Bundesrat unterstützt einen Gesetzesentwurf der UREK, der eine Anpassung der Umweltverträglichkeitsprüfung bei Konzessionserneuerungen von Wasserkraftwerken enthält, wie die Südostschweiz berichtet. Die Gesetzesänderung geht auf eine parlamentarische Initiative von Albert Rösti (SVP) zurück. Mit der Revision wird die Frage geklärt, von welcher Basis eine Umweltverträglichkeitsprüfung ausgeht. Ist es der Ausgangszustand vor der Erstellung des Wasserkraftwerks oder ist der der Ist-Zustand bei der Erneuerung der Konzession.
In der bisherigen Praxis kam es immer wieder zu Debatten, was genau unter dem Ausgangszustand zu verstehen ist. Mit der Anpassung des Wasserrechtsgesetzes soll darunter nun eindeutig der Zustand zum Zeitpunkt der Einreichung des Konzessionserneuerungsgesuchs verstanden werden (Ist-Zustand). Eine eindeutige Definition führt gemäss Bundesrat zu mehr Rechtssicherheit. Die Regelung ist von grosser Bedeutung, da in den kommenden Jahrzehnten viele Konzessionserneuerungen anstehen.