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Neue Zürcher Zeitung, 27. Juni 2019

Hürden für klimafreundliche Wasserkraft

Der Wasserkraft kommt mit einem Anteil von 60 Prozent an der inländischen Stromproduktion eine zentrale Bedeutung für die Versorgungssicherheit zu. Doch selbst die klimafreundliche Wasserkraft steht weiter im Gegenwind. Der fixe Wasserzins tangiert ihre Wettbewerbsfähigkeit und Einsprachen behindern und verteuern den erwünschten Ausbau der Wasserkraft in der Schweiz.

Staumauer Spitallamm Grimselsee (Bild: Sabine Wunderlin)

Wie gestern bekannt wurde, ziehen verschiedene Umweltverbände vor Bundesgericht. Sie wollen die Erhöhung der Grimsel-Talsperre verhindern. Die NZZ betont die Bedeutung der Erhöhung der Staumauer für die Schweizer Stromproduktion und die Energiewende. Die Kraftwerke Oberhasli (KWO) wollen die beiden Talsperren um 23 Meter erhöhen. Das Speichervolumen des Grimselsees würde von heute 95 auf 170 Millionen Kubikmeter vergrössert. Damit würde insbesondere die inländische Stromproduktion im Winterhalbjahr gestärkt. Das bringt zusätzlichen Strom für 95’000 Haushalte. Im Winter ist die Schweiz zunehmend auf Stromimport angewiesen. Aus Klimasicht ist dies problematisch. Denn immer noch über 40 Prozent des deutschen Stroms stammen aus fossilen Quellen – vor allem Kohle und Gas.

Tatsächlich stellt der Ausbau der klimafreundlichen Wasserkraft immer auch einen Eingriff in die Umwelt dar. Im Falle der Erhöhung der Grimselstaumauer wird eine geschützte Landschaft beeinträchtigt. Eine Interessenabwägung ist nötig. Das Berner Verwaltungsgericht befand, dass die Beeinträchtigung der Landschaft zulässig sei, wenn ein gewichtiges Interesse von nationaler Bedeutung vorliege. Dem ist so: Der Bund will mit der Energiestrategie die Wasserkraft bis ins Jahr 2050 auf 38‘600 Gigawattstunden (GWh) steigern. Notabene ein Ausbau den auch die Umweltverbände fordern. Ob das noch vorhandene Potential tatsächlich genutzt werden kann, hängt nicht zuletzt auch von der Realisierbarkeit ab, wie das Beispiel am Grimsel zeigt.

Der letzte Entscheid über die Erhöhung der Grimsel-Talsperre liegt nun beim Bundesgericht. 

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